Ansuchen um Förderung des Neu-, Aus- und Umbaues von Sportstätten
Allgemeine Information
Aus dem Tiroler Sportförderungsfonds werden Tiroler Gemeinden Zuschüsse für den Neu-, Aus- und Umbau bzw. die Sanierung von Sportstätten gewährt.
Voraussetzungen
- Berücksichtigung der Handlungsempfehlungen des Tiroler Sportstättenstrategieplanes 2020
- Einhaltung der Handlungsempfehlungen und Richtlinien des Österreichischen Instituts für Schul- und Sportstättenbau (ÖISS)
- Eigentümer am Grundstück oder Pachtvertrag mit dem Grundeigentümer über mindestens 15 Jahre
- Ausübung einer anerkannten Sportart (Nutzung durch organisierten Sport)
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Bei Einreichung:
- Kostenvoranschläge oder Gesamtkosten sowie Originalrechnungen und Zahlungsnachweise (lautend auf den Förderungsnehmer)
- Nutzungs-/Belegungsplan (oder gleichwertige Unterlage)
- Gesamt- und Detailpläne (Der Lageplan kann auch im tiris erstellt werden)
- Foto/s der Sportstätte (optional)
- Pachtvertrag (verpflichtend, wenn Gemeinde nicht Grundstückseigentümer ist)
- Stellungnahme der ÖISS – Außenstelle Tirol (optional / Einzelfall)
- Lichtplanung / Projektbeschreibung (nur bei Förderung von LED-Flutlichtanlage)
- Bestätigung des Fachplanungsunternehmens (nur bei Förderung von LED-Flutlichtanlage)
Nach erfolgter Förderzusage und Umsetzung:
- Gesamtkosten belegt durch Rechnungen und Zahlungsbestätigungen lautend auf den Förderungsnehmer (Verwendungsnachweis)
- Allenfalls Daten zur Eintragung im Tiroler Sportinformationssystem
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Auf die Gewährung von Förderungen nach dem Tiroler Sportförderungsgesetz 2006 besteht kein Rechtsanspruch. (§ 5 Abs 2 Gesetz vom 11.Oktober 2006 über die Förderung des Sports in Tirol (Tiroler Sportförderungsgesetz 2006)